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BVerwG, 09.05.1978 - 4 B 38.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1977 - VII A 1183/77
- BVerwG, 09.05.1978 - 4 B 38.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1978 - 4 B 38.78
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache, wenn zu erwarten ist, daß die Revisionsentscheidung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern; in der Beschwerdeschrift muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO diese grundsätzliche Bedeutung wenigstens durch Bezeichnung der bestimmten Rechtsfrage dargelegt werden, deren Klärung zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75
Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1978 - 4 B 38.78
Im übrigen hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG IV C 45.75 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16 ausgesprochen, daß das Gesetz Ansprüche auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes schlechthin ausschließt.